Die Hälfte zahlt das Finanzamt
Spenden und Mitgliedsbeiträge können von der Steuer abgesetzt werden!
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 3.300,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 1.650,- € bzw. 3.300,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 3.300,- € bzw. 6.600,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.
Weitere Spendenmöglichkeit
Alternativ sind auch Spenden per Überweisung möglich. Hier sind unsere Kontodaten für die Zahlung via Bankkonto:
Kontoinhaberin: Die Linke Landesverband M-V
Bank: VR-Bank Mecklenburg e.G.
- IBAN: DE40 1406 1308 0500 4110 00
- BIC: GENODEF1GUE
- Zahlungsgrund: Spende, Vorname, Name, Adresse
Bitte gib bei allen Spenden jeweils deinen Namen, Vornamen und die Anschrift an. Deine Daten behandeln wir vertraulich. Auf Wunsch stellen wir gern Spendenbescheinigungen aus.
Die Daten werden durch den Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der Partei DIE LINKE. auf der Grundlage des Artikel 9 der EU-Datenschutzgrundverordnung zur Erfüllung der Rechenschaftspflichten der Partei nach §§23 ff. Parteiengesetz im Rahmen der Wirtschaftsprüfung und der Prüfung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages genutzt und für 10 Jahre nach Abschluss des Wirtschaftsjahres gespeichert, anschließend gelöscht.
Ohne wahrheitsgemäße und vollständige Daten kann die Spende nicht angenommen werden. Jeder hat das Recht auf Auskunft, Korrektur und Einschränkung der Verarbeitung. Anträge sind zu richten an Die Linke Mecklenburg-Vorpommern, Martinstraße 1/1A, 19053 Schwerin. Jeder hat das Recht auf Löschung seiner Daten, wenn die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten abgelaufen sind, sowie auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Werderstraße 74a, 19055 Schwerin und/oder dem Datenschutzbeauftragten des Landesverbandes des Partei.

